Die definitive Auftragserteilung muß auch aus rechtlichen Gründen schriftlich erfolgen, eine telefonische Vorabinformation ist jederzeit möglich.
Nach Auftragserhalt erfolgt zunächst die Zuständigkeitsüberprüfung des bzw. der Fachgebiete, im Anschluß die Benachrichtigung des Sachbearbeiters im Hinblick auf evtl. für erforderlich gehaltene Zusatzgutachten sowie die endgültige Terminierung.
Fachübergreifende Begutachtungen werden organisatorisch komplett von unserer Seite abgewickelt. Im Regelfall erfolgt die Untersuchung zur Vermeidung erhöhter Kosten als auch einer unnötigen Belastung des Probanden an einem Tag. Sollte dies im Ausnahmefall nicht möglich sein, wird eine erforderliche Unterbringung nach Zusage der Kostenübernahme ebenfalls von uns organisiert.
Der Erstellungszeitraum sowie die Gutachtenkosten richten sich nach Umfang und Problemstellung / Schwierigkeitsgrad. Der Zeitrahmen überschreitet nach der Untersuchung selten vier bis sechs Wochen, die Berechnung erfolg in der Regel nach den geltenden Sätzen der GOÄ bzw. des JVEG, eine freie Abrechnung ist nach vorheriger Absprache möglich.
Im Nachhinein erstellte Berichte, Kurzgutachten etc. sind von eher nachrangiger Bedeutung.