Für Patienten/-innen

Wann ist ein Begutachtung nötig ?

  • Sie sind krank und beantragen eine Leistung aus Ihrer Krankenversicherung oder haben einen Antrag auf Rehabilitation oder Rente gestellt.
  • Sie hatten einen privaten oder Arbeitsunfall mit noch bestehenden Funktionsbeeinträchtigungen.
  • Ein Rechtsstreit vor Gericht muß medizinisch abgeklärt werden.

Diese und andere Umstände können die Gründe für eine gutachterliche Untersuchung bedingen. An dieser Stelle möchten wir Sie auf einen wichtigen Sachverhalt hinweisen. Die Entscheidung zur Begutachtung und wo diese durchgeführt werden soll, obliegt nicht uns. Wir sind ein freies und unabhängiges Institut, das lediglich den Gutachtenauftrag ausführt. Sollten irgendwelche generellen oder speziellen Umstände Ihrerseits gegen eine Begutachtung durch uns sprechen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter des Auftraggebers.


Wie läuft die Begutachtung ab ?

Nachdem wir den Auftrag erhalten haben, legen wir die Form der Durchführung fest und schlagen Ihnen einen Termin vor. Diesen bestätigen Sie bitte  telefonisch, per Mail etc. Auf diese Weise kann der Termin auch verschoben und erste Fragen geklärt werden.


Am Tag der Gutachtenuntersuchung kommen Sie in unser Institut, wir werden zunächst die formalen Dinge erledigen (Personalien überprüfen, medizinischen Dokumente abgleichen und ggf. von Ihnen mitgebrachte Unterlagen scannen...), es folgt ein kurzes Gespräch mit dem jeweiligen Gutachter/-in, dann die klinische Untersuchung und die Beurteilung der Röntgenbilder, ggf der CT- und MRT-Aufnahmen. In seltenen Fällen ist in Absprache mit Ihnen eine Ergänzung der Bildgebung möglich, die dann von uns veranlasst wird.

Im Anschluß wird das Gutachten erstellt und dem Auftraggeber übermittelt, der dann wiederum mit Ihnen Kontakt aufnimmt, den entsprechenden Bescheid sowie in der Regel einen Abzug des Gutachten  zusendet (rechtlich begründete Ausnahmen sind möglich).


Was sollte ich mitbringen ?

Nachdem Sie von uns die Einladung mit Wegbeschreibung erhalten und den Termin bestätigt haben, sollten Sie die folgenden Unterlagen und Dokumente mitbringen. Die Untersuchung und die sich anschließende Gutachtenerstellung kann so für Sie mit wenig Zeitaufwand und reibungslos ablaufen.

  • Die Einladung
  • Gültiger Lichtbildausweis
  • Arztberichte
  • Krankenhaus- und Rehaberichte
  • Operationsberichte (und falls vorhanden feingeweblicher Befund )
  • Sämtliches Bildmaterial nach Möglichkeit im Original und Befunde ( gerne auf CD-ROM )
  • Sonstige Befunde, die Ihnen wichtig erscheinen.

KONTAKT

Siegesstr. 15 | 80802 München

Tel. 089 | 260 80 40

Fax. 089  | 260 19 98 8

sekretariat@gutachteninstitut-muenchen.de

FACHGEBIETE

  • Orthopädie / Traumatologie
  • Hand-und Fußchirurgie
  • Innere Medizin
  • Lungenheilkunde ( Pulmonologie )
  •  Neurologie / Psychiatrie
  • Augenheilkunde ( Ophtalmologie )
  • Hals-Nasen-Ohren Heilkunde
  • Zahnheilkunde / Kiefer-Gesichtschirurgie
  • Urologie
  • Radiologie

AUFTRAGGEBER

  • Private Unfallversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung                 (Berufsgenossenschaft )
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Lebensversicherung einschl. BUZ
  • Dienstunfallfürsorge Beamte
  • Deutsche Rentenversicherungsanstalt
  • Sozial-u. Zivilgerichtsbarkeit